Grosskopf - Consulting

Durch die Modernisierung der 8. EG-Richtlinie ergeben sich neue Verpflichtungen, die durch das geprüfte Unternehmen erfüllt werden müssen.Die Europäische Kommission hat die vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister erzielte Einigung zur Richtlinie über die Prüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses und zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG (Achte Richtlinie Gesellschaftsrecht) am 17. Mai 2006 verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist es, das Vertrauen in den Jahresab­schluss wiederherzustellen und die EU besser vor Bilanzskandalen, wie sie in den vergangenen Jahren bei Unternehmen wie Parmalat und Ahold aufgetreten sind, zu schützen. Die Mitgliedsstaaten haben seitdem 2 Jahre lang Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Heute schon sind sich alle Beteiligten sicher, dass es hierbei zu einer Art Euro-SOX in starker Anlehnung an den Sarbanes Oxley Act kommen wird.

Die Richtlinie verlangt vom geprüften Unternehmen explizit die Einrichtung eines Prüfungsausschusses. Diesem Prüfungsausschuss kommen umfassende Aufgaben zu, die unter anderem darin bestehen:den Rechnungslegungsprozess zu überwachen; unddie Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS), gegebenenfalls der internen Revision und des Risikomanagementsystems des Unternehmens zu überwachen. 

Die wirksame Ausgestaltung der internen Kontrollsysteme, der internen Revision sowie des Risikomanagementsystems ist eine wichtige Aufgabe der Geschäftsleitung des geprüften Unternehmens.

Die Richtlinie verlangt explizit einen Prüfungsausschuss welcher die Wirksamkeit des IKS überwachen soll. Hier wird die Richtlinie zu einer Erweiterung der Pflichten des Managements führen.

Gerade der Punkt über die Wirksamkeit des IKS verbunden mit der Verpflichtung des Prüfungsausschusses diese Wirksamkeit zu überwachen, erinnert stark an die Formulierungen im Sarbanes Oxley Act. Dieses US-Gesetz wurde als Reaktion auf die Bilanzskandale, die bekanntesten Fälle sind Enron und Worldcom, beschlossen. Die Regel mit der Nummerierung „404“ erlangte die wohl größte Berühmtheit und wurde unter dem Kürzel „SOX 404“ zum Synonym für organisatorische und leider auch kostenmäßige Belastungstests bei den betroffenen Unternehmen.

Die 8. EG-Richtlinie wird von der EU wörtlich als „Grundlage für eine reibungslose … Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden in der EU und in Drittländern, wie dem amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) …“ bezeichnet. Das PCAOB ist jene US-amerikanische Behörde, die durch die Festsetzung des PCAOB Standards Nr. 2 maßgeblich dazu beigetragen hat, dass von den Unternehmen enorme Anstrengungen zur Erreichung der „SOX-Compliance“ getätigt werden müssen.Solche und ähnliche Aussagen haben in der jüngsten Berichterstattung dazu geführt, von einem „Euro-SOX“ zu sprechen. Aufgrund der Erfahrungen mit der Umsetzung von SOX 404 bleibt jedoch zu wünschen, dass der europäische Standardsetter aus den amerikanischen Lektionen seine eigenen Schlüsse zieht und einen weniger stur Compliance-orientierten Ansatz wählt, dafür aber stärker in Richtung Performance zielt wie es nun auch die neuesten Entwicklungen in den USA mit dem Auditing Standard 5 aufzeigen.Für die betroffenen Unternehmen bedeutet die modernisierte 8. EG-Richtlinie, dass sie einerseits die IKS angemessen ausgestalten und andererseits durch Dokumentation, regelmäßiges Testen und durch Vollständigkeitskontrollen überprüfbar machen müssen.Den betroffenen Unternehmen sei deshalb jetzt schon empfohlen, sich über die erwarteten Auswirkungen Gedanken zu machen, um für eine eventuell rasch geforderte Umsetzung bestens vorbereitet zu sein.Durch unsere langjährige Erfahrung mit SOX-Projekten ver-schiedener Grössenordnungen, gepaart mit der Fähigkeit, uns auf Ihre speziellen Branchen- und Grössenbedürfnisse einzustellen, bieten wir Ihnen kompetente und flexible Unterstützung bei der Umsetzung zukünftiger und schon bestehender Herausforderungen an die Corporate Governance ihres Unternehmens.

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